Vorsorge

In der Vorsorge­beratung sprechen wir über Ihre Vorstellungen der Beerdigung und zeigen Ihnen Wege auf, diese umzusetzen. So entlasten Sie Ihre Angehörigen emotional und finanziell.
Sich mit dem eigenen Abschied auseinanderzusetzen, erfordert Mut – doch es ist ein Akt der Fürsorge für die Hinterbliebenen. Eine frühzeitige Bestattungsvorsorge ermöglicht es, persönliche Wünsche festzuhalten und Angehörige in einer schweren Zeit zu entlasten. Mit einer Bestattungsvorsorge treffen Menschen zu Lebzeiten Vorkehrungen für die Organisation und Finanzierung der eigenen Beisetzung. Dadurch realisieren sie ihre persönlichen Wünsche und entlasten Hinterbliebene maßgeblich.

Was bedeutet Bestattungsvorsorge?

Bestattungsvorsorge bezeichnet die Planung und finanzielle Absicherung der eigenen Bestattung zu Lebzeiten. Sie umfasst sowohl die Festlegung individueller Wünsche zur Bestattungsart und Trauerfeier als auch die Regelung der Finanzierung, beispielsweise durch Treuhandkonten oder Sterbegeldversicherungen. Ziel ist es, den eigenen Abschied selbstbestimmt zu gestalten und Angehörige organisatorisch sowie finanziell zu entlasten.​
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Vorteile einer Bestattungsvorsorge

Selbstbestimmung bewahren

Mit einer Bestattungsvorsorge können Sie sicherstellen, dass Ihre persönlichen Vorstellungen hinsichtlich der Bestattungsart, des Ablaufs der Trauerfeier und weiterer Details berücksichtigt werden. Dies gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihr Abschied in Ihrem Sinne gestaltet wird.

Durch die frühzeitige Regelung aller Bestattungsangelegenheiten nehmen Sie Ihren Angehörigen im Trauerfall viele organisatorische und finanzielle Entscheidungen ab. Dies ermöglicht es Ihnen, sich auf das Abschiednehmen zu konzentrieren, ohne zusätzliche Belastungen. 

Die Kosten einer Bestattung können erheblich sein. Durch finanzielle Vorsorgemaßnahmen wie Treuhandkonten oder Sterbegeldversicherungen stellen Sie sicher, dass die finanziellen Mittel für Ihre Bestattung bereitstehen und Ihre Angehörigen nicht unerwartet belastet werden. Durch den Wegfall der Kostenübernahme durch die Nachkommenschaft, ersparen Sie den Trauernden viel Stress. Eine Bestattung umfasst mehr als nur die eigentliche Beisetzung – dazu gehören auch Aufbahrungen oder feierliche Gestaltungen wie eine persönliche Trauerrede. Die finanzielle Absicherung sollte sich an den im Beratungsgespräch besprochenen Kosten orientieren und am besten so angelegt sein, dass auch Preissteigerungen und Inflation berücksichtigt werden.
Dekoration in einer Trauerhalle

Sorge gut für dich und die, die du liebst – nicht erst, wenn es zu spät ist.“

Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge

Bestattungsvorsorgevertrag

Ein Bestattungsvorsorgevertrag wird mit einem Bestattungsunternehmen geschlossen und hält alle individuellen Wünsche zur Bestattung fest. Dies umfasst die Wahl der Bestattungsart, den Ablauf der Trauerfeier, Musikauswahl und weitere persönliche Vorstellungen.

Ein Treuhandkonto dient der finanziellen Absicherung der Bestattungskosten. Die eingezahlten Gelder sind zweckgebunden und werden im Todesfall zur Deckung der vereinbarten Bestattungsleistungen verwendet.

Eine Sterbegeldversicherung ist eine Versicherung, die im Todesfall eine vereinbarte Summe auszahlt. Diese kann zur Deckung der Bestattungskosten verwendet werden und bietet somit eine finanzielle Entlastung für die Hinterbliebenen.
Eine Kontovollmacht kann im Rahmen der Bestattungsvorsorge sinnvoll sein, um Angehörigen im Todesfall schnellen Zugriff auf notwendige finanzielle Mittel zu ermöglichen. Sie berechtigt eine vertraute Person, über das Konto zu verfügen und damit Bestattungskosten direkt zu begleichen. Wichtig ist, dass die Vollmacht über den Tod hinaus gültig ist, um eine reibungslose Abwicklung sicherzustellen. Dennoch ersetzt eine Kontovollmacht keine umfassende Bestattungsvorsorge, sondern ergänzt sie lediglich.
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Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen stellt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Verfügung:

Außerdem informiert Sie die Ärztekammer Niedersachsen über die Themen Patientenverfügung und Organspende.